Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung der Bedingungen
Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
- Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
- Mietzeit
Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt, soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, je nach Angebot, einen Veranstaltungstag oder 4 Veranstaltungstage plus Empfangs- und Rückgabetag. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Zuschlag in Höhe von 20 % des Nettomietpreises berechnet.
- Regelung der mietweisen Überlassung
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.
- Übergabe und Rückgabe:
Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände von der den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Alle weiteren Arbeiten und Wartezeiten werden mit 65,00€ netto je Personalstunde berechnet. Bei Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Personen müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen im Lager des Vermieters durchzuführen. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben der Mitarbeiter des Vermieters. Zählung vor Ort bei Abholung wird nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.
- Preise
Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent über den jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Bundesbank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter hält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das von einem Mieter nicht abgenommen wird, muss dem Mieter grundsätzlich zum vereinbarten Mietzins zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung des nicht abgenommenen Mietgutes noch möglich, so hat der Mieter die entstandenen Kosten für An- und Abtransport, sowie den teilweisen Mietausfall zu tragen.
Die Mietpreise verstehen sich ohne Transport und Auf-Abbaukosten.
Arbeitsstunde Mo – Fr 8.00 – 16.00: 65€ netto/std.
Sonderarbeitszeit Mo – Fr 17.00 – 7.00: 110€ netto/std.
Samstag, Sonntag und Feiertag: 110€ netto/std.
Erschwerniszulage nach Absprache
- Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Wir empfehlen dem Mieter grundsätzlich, die Mietgegenstände für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl und Vandalismus zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung.
- Rücktritt:
Der Rücktritt von einem mündlich oder schriftlich bestätigten Auftrag ist bis zu 2 Monaten vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig.
Storno:
Von 2 Monate bis 9 Tagen vor dem Veranstaltungs-/Lade-/Liefertag: 30% Stornokosten
ab 9 Tage bis 3 Tage vor dem Veranstaltungs-/Lade-/Liefertag: 50% Stornokosten
ab dem 3 Tag bis 1 Tag vor dem Veranstaltungs-/Lade-/Liefertag: 70% Stornokosten
am Veranstaltungs-/Lade-/Liefertag: 100% Stornokosten
Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Werden aufgrund des Kundenanforderungsprofiles Mietgegenstände durch den Vermieter zugekauft haftet der Mieter bei Rücktritt eines bestätigten Auftrages für die Anschaffungskosten.
- Gewährleistung:
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mangelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bei der Anlieferung, vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand ist Klagenfurt
Rotfuchs KG, Hirschstraße 27, 9020 Klagenfurt